Restnutzungsdauergutachten
auf Anfrage
Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer – Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA).
Die Finanzverwaltung geht bei Gebäuden von pauschalen Nutzungsdauern aus. Ist die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer, lässt sich der jährliche Abschreibungssatz (AfA) erhöhen – und damit die Steuerlast senken.
Mit einem Restnutzungsdauergutachten weise ich die tatsächliche Restnutzungsdauer nach anerkannten Kriterien fundiert nach – als belastbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt. Ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt, klären wir vorab kurz.