Schenkung
Immobilienbewertung bei Schenkung
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, braucht einen nachvollziehbaren Wert – für eine faire Regelung in der Familie und gegenüber dem Finanzamt.
Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten will gut überlegt sein: Sie berührt Schenkungsteuer, Freibeträge und oft auch die Ansprüche weiterer Angehöriger. Grundlage für all das ist ein belastbarer Wert der Immobilie.
Ich ermittle den Verkehrswert unabhängig und nachvollziehbar – als sachliche Grundlage gegenüber dem Finanzamt und für eine faire Regelung innerhalb der Familie. So lassen sich Freibeträge realistisch einschätzen und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Den konkreten Zweck – etwa vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch oder Steuer – besprechen wir vorab, damit die Bewertung genau dazu passt.
Passende Leistungen
Verkehrswertgutachten
Das vollständige, gerichts- und behördenfeste Wertgutachten nach anerkannten Verfahren – umfassend dokumentiert.
Kurzgutachten
Kompakte, schriftliche Einschätzung des Immobilienwerts – passend für ausgewählte Bewertungsanlässe.
Restnutzungsdauergutachten
Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer – Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA).